General Terms and Conditions

Allgemeine Geschäftsbedingungen der LEANTEQ Solutions GmbH

1. Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen

Diese AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der LEANTEQ Solutions GmbH („LEANTEQ“) und ihren Kunden, Auftragnehmern und Subunternehmern. Vertragsgrundlagen sind in folgender Rangfolge: (1) Einzelauftrag/Angebot, (2) Projektvertrag/Projektvereinbarung (PV), (3) Rahmenvertrag/Basisvertrag, (4) diese AGB. Abweichende Bedingungen gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von LEANTEQ. Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern i.S.d. §14 BGB und öffentlichen Auftraggebern.

2. Vertragsgegenstand

LEANTEQ erbringt Leistungen in IT- und Telekommunikationsberatung, Vermittlung/Optimierung von Mobilfunk-, Festnetz-, VoIP- und IoT-/M2M-Lösungen, Verkauf und Beschaffung von Hard-/Software und Lizenzen, Managed Services, Support, IT-Projektvermittlung und Einsatz von Subunternehmern. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus Angebot, PV oder Rahmenvertrag. Ohne schriftliche Vereinbarung wird kein werkvertraglicher Erfolg geschuldet.

3. Vertragsschluss

Angebote sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet. Ein Vertrag kommt durch Angebotsannahme, elektronische Beauftragung, Unterzeichnung eines Projekt- oder Rahmenvertrags oder durch tatsächliche Inanspruchnahme der Leistung zustande.

4. Leistungsumfang und Mitwirkungspflichten

LEANTEQ erbringt Leistungen nach anerkanntem Stand der Technik. Der Kunde stellt alle notwendigen Informationen, Zugänge und Freigaben bereit. Fehlende Mitwirkung verlängert Leistungsfristen entsprechend. LEANTEQ darf qualifizierte Subunternehmer einsetzen.

5. Subunternehmer/Freelancer

Für Subunternehmer gelten zusätzlich die Bedingungen des jeweiligen Projekt- oder Rahmenvertrags. Sie verpflichten sich zur ordnungsgemäßen Dokumentation und Einhaltung kundenseitiger Prozess- und Qualitätsanforderungen.

6. Vergütung und Zahlungsbedingungen

6.1. Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Abgerechnet wird gemäß Angebot, PV, Rahmenvertrag oder Bestellbestätigung.

6.2. Für Telekommunikations-, Lizenz- oder Beschaffungsleistungen gelten die Zahlungsbedingungen des jeweiligen Angebots bzw. des Providers/Herstellers.

6.3. Vergütung von Subunternehmern/Auftragnehmern (Fälligkeitsregelung):

Die Vergütung wird – vorbehaltlich abweichender Regelungen im Projekt- oder Rahmenvertrag – erst fällig, sobald LEANTEQ die der Tätigkeit des Auftragnehmers zuordenbare Vergütung vom Endkunden vollständig erhalten hat („Fälligkeitsvoraussetzung“). Bis zum Eintritt dieser Fälligkeit ist die Zahlungspflicht zeitlich aufgeschoben; der Vergütungsanspruch bleibt dem Grunde nach bestehen. Bleibt die Zahlung des Endkunden aus Gründen aus, die LEANTEQ nicht zu vertreten hat (z. B. Zahlungsverzug, ausstehende Abnahme, Budgetstopps oder Insolvenz), verschiebt sich die Fälligkeit bis zum tatsächlichen Zahlungseingang oder bis zur endgültigen Abwicklung eines Insolvenzverfahrens. Voraussetzung für die Fälligkeit sind eine prüffähige Rechnung, ggf. bestätigte Leistungs-/Zeitnachweise sowie die Erfüllung projektspezifischer Dokumentationspflichten. LEANTEQ informiert den Auftragnehmer auf Nachfrage über den Zahlungsstatus.

6.4. Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

6.5. Es gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen.

7. Vertragslaufzeit und Kündigung

Laufzeiten ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag. Projektverträge können bei Vorliegen eines wichtigen Grundes fristlos gekündigt werden. Telekommunikations- und Lizenzverträge unterliegen den Bedingungen des jeweiligen Drittanbieters.

8. Haftung

LEANTEQ haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbegrenzt. Bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den typischen, vorhersehbaren Schaden. Keine Haftung für Netz- oder Systemstörungen, Provider-/Drittanbieterleistungen, Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung oder Schäden auf kundenseitigen Systemen. Weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

9. Datenschutz und Vertraulichkeit

Die Parteien behandeln vertrauliche Informationen strikt vertraulich. Es gelten die Datenschutzbestimmungen von LEANTEQ. Auftragnehmer/Subunternehmer sind zur Einhaltung aller anwendbaren Datenschutzgesetze verpflichtet.

10. Rechte an Arbeitsergebnissen

Die Einräumung oder Übertragung von Nutzungsrechten richtet sich nach dem jeweiligen Projekt- oder Rahmenvertrag. Auftragnehmer räumen LEANTEQ bzw. dem Endkunden die zur Nutzung erforderlichen Rechte ein.

11. Drittanbieter-, Provider- und Lizenzbedingungen

Bei Telekommunikations-, Cloud- oder Lizenzprodukten kommt der Vertrag zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Drittanbieter zustande. Es gelten ausschließlich deren Bedingungen; LEANTEQ haftet nicht für deren Leistungen oder Verfügbarkeit.

12. Schlussbestimmungen

Änderungen/Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist Düsseldorf.